Häufige Fragen
Häufige Fragen.
Antworten zu Zusammenarbeit, Kosten, KI-Verordnung und Prüfung. Stand November 2026, einschließlich der Änderungen durch die Verordnung (EU) 2026/1744.
Gruppe 01
Zusammenarbeit
Wie läuft eine Zusammenarbeit ab?
Am Anfang steht ein kostenfreies Erstgespräch. Danach folgt meist die Erstanalyse zum Festpreis. Für jede weitere Phase erhalten Sie vorher ein schriftliches Angebot mit festem Umfang. Den vollständigen Ablauf finden Sie auf der Seite Vorgehen.
Was kostet die Beratung?
Die Erstanalyse hat einen Festpreis. Alle weiteren Leistungen hängen vom Umfang ab: von der Zahl der Abläufe und Programme, vom Stand Ihrer Unterlagen und davon, ob SteadyShift nur berät oder auch umsetzt. Den Preis erfahren Sie immer vor Beginn.
Arbeiten Sie auch außerhalb von Berlin?
Remote arbeitet SteadyShift für Betriebe in ganz Deutschland. Termine vor Ort sind in Berlin und Brandenburg möglich.
Empfehlen Sie bestimmte Hersteller?
Nein. SteadyShift erhält keine Provisionen oder sonstigen Vergütungen von Softwareanbietern. Empfohlen wird die Lösung, die zu Ihren Anforderungen passt, mit nachvollziehbarer Begründung.
Setzen Sie Lösungen auch selbst um?
Kleinere Lösungen ja, etwa Automatisierungen zwischen Programmen oder einen KI-Assistenten für das Büro. Für größere Softwareprojekte hilft SteadyShift bei der Auswahl des passenden Dienstleisters und begleitet die Umsetzung auf Ihrer Seite.
Was unterscheidet SteadyShift von einem IT-Dienstleister?
Ein IT-Dienstleister richtet Systeme ein. SteadyShift klärt vorher, welches System Ihr Betrieb braucht, und prüft, welche Pflichten aus KI-Verordnung und DSGVO damit verbunden sind. Beides gehört zusammen, wird aber selten aus einer Hand angeboten.
Gruppe 02
KI-Verordnung
Wir haben fünf Mitarbeitende. Gilt die KI-Verordnung trotzdem für uns?
Ja. Die Verordnung gilt für jedes Unternehmen in der EU, das KI-Systeme anbietet oder einsetzt, unabhängig von der Größe. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt bei Bußgeldern jeweils der niedrigere Betrag aus Festsumme und Umsatzanteil (Art. 99 Abs. 6 KI-VO). Die Pflichten selbst hängen davon ab, welche Systeme Sie wofür einsetzen.
Ich nutze nur ChatGPT für Texte und Angebote. Muss ich etwas tun?
Ja, in überschaubarem Umfang. Seit Februar 2025 müssen Sie Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden zu fördern, die mit dem Werkzeug arbeiten (Art. 4 KI-VO). Ein eigenes Bußgeld ist dafür nicht vorgesehen. Fehlende Schulung kann aber bei Fehlern und Schäden als Organisationsmangel zählen. Eine dokumentierte Einweisung und klare interne Regeln sind deshalb sinnvoll. Veröffentlichen Sie KI-erzeugte Inhalte, prüfen Sie zusätzlich die Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 KI-VO.
Meine Software hat eine KI-Funktion. Bin ich deshalb betroffen?
Wahrscheinlich ja. Viele Programme für Buchhaltung, Kundenverwaltung oder Personal enthalten KI-Funktionen. Wer sie im Betrieb nutzt, ist in der Regel Betreiber im Sinne der Verordnung. Der erste Schritt ist ein Verzeichnis, welche Programme KI enthalten und wofür sie eingesetzt werden.
Ich setze KI bei Bewerbungen oder in der Schichtplanung ein. Ist das Hochrisiko?
Bei der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern in der Regel ja, denn dieser Bereich steht in Anhang III Nr. 4 der Verordnung. Bei der Schichtplanung hängt es davon ab, ob das System Aufgaben nach Verhalten oder persönlichen Merkmalen zuteilt oder Leistung überwacht. Die Pflichten für solche Hochrisiko-Systeme gelten ab dem 2. Dezember 2027. Die Zeit bis dahin sollten Sie für die Einordnung nutzen.
Gruppe 03
Prüfung und Gutachten
Was passiert bei einer Prüfung?
Eine Prüfung läuft in vier Phasen. Vorbereitung: Umfang, Ziele und Zeitplan werden festgelegt. Dokumentenprüfung: vorhandene Unterlagen zu KI-Systemen, Richtlinien und Abläufen werden gesichtet. Prüfung der Praxis: Interviews und Stichproben vor Ort oder remote. Abschlussbericht: jede Feststellung mit ihrer Grundlage und einer Empfehlung.
Was sollte ich vor einer Prüfung vorbereiten?
Hilfreich sind eine Liste der eingesetzten KI-Systeme, vorhandene Unterlagen dazu, interne Regeln zu Datenschutz und KI sowie Nachweise über Schulungen. Was fehlt, verhindert die Prüfung nicht, wird aber als Feststellung festgehalten.
Kann ich ein Gutachten von SteadyShift vor Gericht verwenden?
Ein Privatgutachten kann in gerichtliche und behördliche Verfahren eingebracht werden. Es unterscheidet sich von einem Gutachten, das ein Gericht selbst in Auftrag gibt. Wie es gewertet wird, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahrensrecht.
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