Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Ariane Sarajlic-Edwards, handelnd unter der Unternehmensbezeichnung SteadyShift (nachfolgend „Auftragnehmerin"), und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Beratungs-, Audit-, Sachverständigen- und Gutachtenleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz.
1.2 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Leistungsangebote auf der Website der Auftragnehmerin stellen kein bindendes Angebot im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
2.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail erfolgen.
2.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin.
§ 3 Leistungsgegenstand
3.1 Die Auftragnehmerin erbringt folgende Leistungsarten, deren konkreter Umfang sich aus dem jeweiligen Auftrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung ergibt:
a) Beratung und Implementierungsbegleitung im Bereich KI-Compliance: Die Auftragnehmerin schuldet eine fachkundige und sorgfältige Beratungsleistung. Es handelt sich um einen Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere die Erlangung einer Zertifizierung oder behördlichen Genehmigung, ist nicht geschuldet.
b) Audit nach der EU-KI-Verordnung (EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689): Die Auftragnehmerin prüft die ihr übergebenen Unterlagen, Systeme und Prozesse des Auftraggebers auf Konformität mit den Anforderungen der EU-KI-Verordnung und erstellt einen schriftlichen Prüfbericht. Es handelt sich um einen Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB. Das Werk ist der Prüfbericht.
c) Audit nach ISO/IEC 42001: Die Auftragnehmerin prüft das KI-Managementsystem des Auftraggebers anhand der Anforderungen der ISO/IEC 42001 und erstellt einen schriftlichen Prüfbericht. Es handelt sich um einen Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB. Die Vorbereitung oder Begleitung einer Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ist gesondert zu vereinbaren. Eine Zertifizierung selbst kann ausschließlich durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilt werden.
d) Sachverständigenleistungen und Gutachten: Die Auftragnehmerin erstellt auf Basis der ihr übermittelten Informationen und Unterlagen ein schriftliches Gutachten. Es handelt sich um einen Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB. Das Werk ist das fertiggestellte schriftliche Gutachten.
3.2 Die Auftragnehmerin ist freie Sachverständige. Sie ist nicht öffentlich bestellt und vereidigt im Sinne der §§ 36 f. GewO. Gutachten werden als Privatgutachten erstellt. Ihre Verwertbarkeit in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren richtet sich nach den jeweils geltenden Verfahrensvorschriften und liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
3.3 Die Leistungen der Auftragnehmerin stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Die Auftragnehmerin ist nicht zur Rechtsberatung zugelassen. Rechtliche Fragestellungen sind durch einen zugelassenen Rechtsanwalt zu klären.
3.4 Die Compliance-Verantwortung des Auftraggebers gegenüber Behörden und Gerichten verbleibt stets beim Auftraggeber. Audit-Ergebnisse und Gutachten der Auftragnehmerin ersetzen nicht die eigenverantwortliche Prüfung der rechtlichen Pflichten durch den Auftraggeber oder dessen Rechtsberater.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Systemzugänge und Dokumente vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Auftraggeber benennt einen sachkundigen internen Ansprechpartner, der für die Dauer des Auftrags erreichbar ist und Rückfragen der Auftragnehmerin zeitnah beantwortet.
4.3 Verzögert oder verändert sich die Leistungserbringung aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder verspätet übermittelter Informationen, gehen daraus entstehende Mehraufwände und Verzögerungen zu Lasten des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, hierfür zusätzliche Vergütung nach ihrem jeweils gültigen Stunden- oder Tagessatz zu berechnen.
4.4 Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, ist hierüber vor Aufnahme der Leistung ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung an die Auftragnehmerin verantwortlich.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlich vereinbarten Angebot oder Auftrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Stunden- oder Tagessatz der Auftragnehmerin.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, für größere Aufträge eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent des vereinbarten Gesamthonorars vor Beginn der Leistungserbringung zu verlangen.
5.4 Reisezeiten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige mit der Leistungserbringung verbundene Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht ausdrücklich im Angebot eingeschlossen.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie eine Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
5.6 Aufrechnungsrechte des Auftraggebers bestehen nur, soweit dessen Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist.
§ 6 Fristen und Termine
6.1 Genannte Lieferfristen und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
6.2 Verbindliche Fristen setzen die vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gemäß § 4 voraus. Verzögert der Auftraggeber die Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
6.3 Höhere Gewalt, unvorhersehbare Umstände sowie Erkrankungen berechtigen die Auftragnehmerin zur angemessenen Fristverlängerung. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
7.1 Berichte, Gutachten, Präsentationen, Konzepte und sonstige von der Auftragnehmerin erstellte Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
7.2 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck ein.
7.3 Die Weitergabe an Dritte, die Veröffentlichung sowie die Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
7.4 Gutachten und Prüfberichte dürfen gegenüber Behörden, Gerichten oder sonstigen Dritten nur vollständig und ohne inhaltliche Veränderung verwendet werden. Auszüge dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Auftragnehmerin und unter Angabe des vollständigen Kontexts verwendet werden.
§ 8 Vertraulichkeit
8.1 Die Auftragnehmerin behandelt alle ihr im Rahmen des Auftrags zugänglich gemachten Informationen, Unterlagen und Daten des Auftraggebers vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
8.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind, die der Auftragnehmerin vor Auftragserteilung bekannt waren oder die ihr rechtmäßig durch Dritte ohne Vertraulichkeitsbindung zugegangen sind.
8.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, SteadyShift namentlich als Referenz zu nennen, soweit dem Auftraggeber keine nachvollziehbaren Interessen entgegenstehen. Inhalte des Auftrags werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht veröffentlicht.
§ 9 Datenschutz
9.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anbahnung und Durchführung von Vertragsverhältnissen erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie, soweit anwendbar, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
9.2 Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der gesonderten Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin zu entnehmen, die auf der Website unter „Datenschutz" abrufbar ist.
9.3 Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiterin im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig wird, ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.
§ 10 Haftung
10.1 Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Wert der vereinbarten Vergütung für den betreffenden Auftrag.
10.3 Eine weitergehende Haftung der Auftragnehmerin besteht nicht.
10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Schäden von der Berufshaftpflichtversicherung der Auftragnehmerin gedeckt sind und die Versicherung tatsächlich leistet.
10.5 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm eingesetzten KI-Systeme die rechtlichen Anforderungen des EU AI Acts, der DSGVO sowie sonstiger anwendbarer Vorschriften erfüllen. Beratungs- und Auditentscheidungen der Auftragnehmerin entbinden den Auftraggeber nicht von dieser Eigenverantwortung.
§ 11 Gewährleistung
11.1 Bei Werkverträgen gemäß § 3 Abs. 1 lit. b, c und d ist ein Mangel des Werkes gegeben, wenn der erstellte Bericht oder das Gutachten nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist oder für den vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck ungeeignet ist.
11.2 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung gerügt werden.
11.3 Im Fall eines begründeten Mangels hat die Auftragnehmerin das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
11.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme des Werkes.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
12.1 Einmalige Leistungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
12.2 Laufende Beratungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Auftragnehmerin liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit der Zahlung fälliger Vergütung in Verzug bleibt oder seinen Mitwirkungspflichten nach § 4 trotz Aufforderung nicht nachkommt.
12.4 Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
13.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Stand: Mai 2026